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Der Wille ist Erklärungsbewusstsein, & auch Erklärungswille bzw. benutzen Sie den Weblink In diesseitigen auf Trade eines Vertrages gerichteten Willenserklärungen ist und bleibt zur Unterscheidung vom sog. Gefälligkeitsverhältnis sofern zur Differenzierung des Angebots bei der „invitatio ad offerendum“ von haus aus vom Rechtsbindungswillen gesprochen. Weiterlesen